Die Steuern bei eBay hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem Land, in dem der Verkäufer ansässig ist, der Art des Verkaufs, den Sie durchführen, und der Art der verkauften Artikel. Wenn Sie als Privatperson verkaufen, unterliegen Sie bei eBay im Allgemeinen möglicherweise keinen bestimmten Steuern, sind aber dennoch für alle Steuern auf Einkünfte aus Verkäufen verantwortlich, wie es das Steuerrecht Ihres Landes vorschreibt.
Wenn Sie ein professioneller Verkäufer sind, kann eBay Verkaufsprovisionen erheben, die je nach Artikelkategorie und den von Ihnen gewählten Verkaufsoptionen variieren können. Einige eBay-Plattformen erheben möglicherweise auch Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) oder andere Umsatzsteuern, abhängig von den Vorschriften im Land des Käufers.
Es ist außerdem wichtig, etwaige Zollgebühren zu berücksichtigen, wenn Sie an internationale Kunden verkaufen, sowie lokale, staatliche oder nationale Steuererklärungs- und Zahlungsanforderungen zu berücksichtigen, die von der für Ihre spezifische Situation geltenden Gesetzgebung abhängen.
Ab dem 1. Januar 2021 erhebt und führt eBay die Mehrwertsteuer auf in die EU eingeführte Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro sowie auf Waren, die von Nicht-EU-Verkäufern an EU-Kunden verkauft werden, unabhängig vom Warenwert ab.
Für eine genaue und individuelle Beratung empfiehlt es sich, die Gesetzgebung in Ihrem Land zu prüfen oder einen Buchhalter zu konsultieren.